Da man im Allgemeinen News Thread nicht antworten kann mach ichs halt so...
Zu Beginn erst mal: Es ändert sich gar nix es bleibt wie seid 2003.
Und da da Foren allgemein erst ab 13 sind, musst ein "ab 12" ingame und ins forum und es hat sich.
Falls irgendein user, etwas postet was nicht ab 12 ist, dann ist das nicht dein Problem, da es UGC ist (user generated content) und somit nicht auszeichnungspflichtig.
Wegen dem Jugendschutzbeauftragten... Machs einfach selbst oder irgendeiner dem du vertraust... Er muss ja nix machen außer im Impressum stehen und vllt iiiiiiiiiiiiiiiirgendwann mal ne Frage beantworten.
Fazit und Handlungsvorschlag: Abwarten
Bei der derzeitigen Sach- und Gesetzeslage kann nur eines empfohlen werden: abwarten und beobachten. Denn es hat sich praktisch nichts geändert, weil die Möglichkeit Online Inhalte zu kennzeichnen nur auf dem Papier existiert, praktisch aber keinen Schutz vor staatlichen Maßnahmen bietet.
Lediglich das Impressum muss um die Daten eines Jugendschutzbeauftragten ergänzt werden, weil sonst Abmahnungen drohen.
Wer dagegen entwicklungsbeeinträchtigende oder jugendgefährdende Inhalte anbietet und sie Kindern und Jugendlichen zugänglich macht, lebt mit demselben Risiko wie bisher. So kann es passieren, dass die Behörden Inhalte aktiver prüfen und vielleicht Sperrverfügungen aussprechen werden. Auch eine Jugendschutzsoftware, die eine Kennzeichnung möglich macht, könnte auftauchen. Anzeichen für beides gibt es bisher noch nicht.
---> Und nochmal, das alles gilt schon seit 2003
Zu Beginn erst mal: Es ändert sich gar nix es bleibt wie seid 2003.
Und da da Foren allgemein erst ab 13 sind, musst ein "ab 12" ingame und ins forum und es hat sich.
Falls irgendein user, etwas postet was nicht ab 12 ist, dann ist das nicht dein Problem, da es UGC ist (user generated content) und somit nicht auszeichnungspflichtig.
Wegen dem Jugendschutzbeauftragten... Machs einfach selbst oder irgendeiner dem du vertraust... Er muss ja nix machen außer im Impressum stehen und vllt iiiiiiiiiiiiiiiirgendwann mal ne Frage beantworten.
Fazit und Handlungsvorschlag: Abwarten
Bei der derzeitigen Sach- und Gesetzeslage kann nur eines empfohlen werden: abwarten und beobachten. Denn es hat sich praktisch nichts geändert, weil die Möglichkeit Online Inhalte zu kennzeichnen nur auf dem Papier existiert, praktisch aber keinen Schutz vor staatlichen Maßnahmen bietet.
Lediglich das Impressum muss um die Daten eines Jugendschutzbeauftragten ergänzt werden, weil sonst Abmahnungen drohen.
Wer dagegen entwicklungsbeeinträchtigende oder jugendgefährdende Inhalte anbietet und sie Kindern und Jugendlichen zugänglich macht, lebt mit demselben Risiko wie bisher. So kann es passieren, dass die Behörden Inhalte aktiver prüfen und vielleicht Sperrverfügungen aussprechen werden. Auch eine Jugendschutzsoftware, die eine Kennzeichnung möglich macht, könnte auftauchen. Anzeichen für beides gibt es bisher noch nicht.
---> Und nochmal, das alles gilt schon seit 2003
dw