Neues Jugendschutzgesetzt - Diskussion

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    • Neues Jugendschutzgesetzt - Diskussion

      Da man im Allgemeinen News Thread nicht antworten kann mach ichs halt so...


      Zu Beginn erst mal: Es ändert sich gar nix es bleibt wie seid 2003.

      Und da da Foren allgemein erst ab 13 sind, musst ein "ab 12" ingame und ins forum und es hat sich.
      Falls irgendein user, etwas postet was nicht ab 12 ist, dann ist das nicht dein Problem, da es UGC ist (user generated content) und somit nicht auszeichnungspflichtig.

      Wegen dem Jugendschutzbeauftragten... Machs einfach selbst oder irgendeiner dem du vertraust... Er muss ja nix machen außer im Impressum stehen und vllt iiiiiiiiiiiiiiiirgendwann mal ne Frage beantworten.

      Fazit und Handlungsvorschlag: Abwarten

      Bei der derzeitigen Sach- und Gesetzeslage kann nur eines empfohlen werden: abwarten und beobachten. Denn es hat sich praktisch nichts geändert, weil die Möglichkeit Online Inhalte zu kennzeichnen nur auf dem Papier existiert, praktisch aber keinen Schutz vor staatlichen Maßnahmen bietet.

      Lediglich das Impressum muss um die Daten eines Jugendschutzbeauftragten ergänzt werden, weil sonst Abmahnungen drohen.

      Wer dagegen entwicklungsbeeinträchtigende oder jugendgefährdende Inhalte anbietet und sie Kindern und Jugendlichen zugänglich macht, lebt mit demselben Risiko wie bisher. So kann es passieren, dass die Behörden Inhalte aktiver prüfen und vielleicht Sperrverfügungen aussprechen werden. Auch eine Jugendschutzsoftware, die eine Kennzeichnung möglich macht, könnte auftauchen. Anzeichen für beides gibt es bisher noch nicht.




      ---> Und nochmal, das alles gilt schon seit 2003
      dw
    • da hast du dir das aber nicht gründlich durchgelesen ;)
      Bei dem was es seit 2003 gibt war dies so, wie du hier schreibst ...
      Ab dem 01.01.2011 gibt es allerdings ein neues, bzw ein erweitertes ...
      Mit diesem gilt mehr oder minder eine Kennzeichnungspflicht!! (alternative wäre die Seite erst ab 20 Uhr zugänglich zu machen -.-')
      Man muss die Seite kennzeichnen ab wieviel Jahren diese erlaubt ist, und dies muss auch richtig geschehen, da sonst ein Bußgeld von bis zu 500.000€ fällig werden kann!!!

      Mit dem Jugendschutzbeauftragten muss ich einmal schauen ...
      Es gibt da zwar ein Gerichtsurteil vom OLG Düsseldorf, dass auch ein Nichtjurist Jugendschutzbeauftragter werden kann, allerdings war dies mit einem "Aber" verbunden ...

      Zum Thema "user generated content" ... Als Betreiber eines Forums, bzw einer Seite wo user generierter Content vorkommt, ist mann ab dem 01.01.2011 dazu verpflichtet den Content des Users zu klassifizieren!!
      Ich werde ab 2011 erstmal abwarten und Tee trinken ... Allerdings sind dabei meine Spiele vorübergehend offline ...

      Ich habe keine Lust den modernen Piraten zum Opfer zu fallen ...
    • um dieses user content da...es gibt ja schliesslich die möglichkeit einige wörter zu zensieren...damit würden unsere jungen user keinen wörter lesen, die sie nicht lesen dürfen.

      Wenn wir noch einen Moderator einstellen, dann haben wir das Problem auch nicht, das jemand was übersieht. Sind deine Spiele online, werden alle aktiver, und somit ist das Forum überwacht.

      Ich sehe das zurzeit so ähnlich, wie es immer in Dtl. ist. Ein neues Gesetz und es wird riesen Trara gemacht. Zu deinem Ordnungsgeld. Es gilt erstens bis 500.000€ und das auch nur wenn krass dagegen vorgegangen wird.
      Und es läuft dann sowieso erstmal ab wie es immer abläuft. Genau wie eine unbezahlte Rechnung.
      Abmahnung, Erinnerung, Mahngeld und dann erst fettes Ordnungsgeld..

      Ich werde mich da auch mal durchlesen. Doch wenn du dir jetzt schonmal gedanken machst, ab wann die Spiele zu kennzeichen sind, dann hast du im Januar vll schon eine Sorge weniger.

      Vor allem kann man da auch von den großen abgucken. Schaust dir an wie es GF macht mit Ogame usw. und machst das evt. nach. So musst nichtmal du dir den Kopf zerbrechen. Oder du suchst Kontakt mit einem der Programierer von so einem Browsergame und fragst wie die das Handhaben. Da wird dir mit Sicherheit niemand den Komentar verweigern.

      Gruß
      pr0nstar :
      ich überroll dich gleich mit 100 panzern^^
      Wayne :
      haste denn meine koords?
      pr0nstar ‎:
      ich such dich
      Wayne ‎:
      wie?^^
      pr0nstar ‎:
      google earth dunewar edition
    • § 7 des neuen JMStV

      (2) Anbieter von Telemedien mit weniger als 50
      Mitarbeitern oder nachweislich weniger als zehn
      Millionen Zugriffen im Monatsdurchschnitt eines
      Jahres sowie Veranstalter, die nicht bundesweit
      verbreitetes Fernsehen veranstalten, können auf
      die Bestellung verzichten, wenn sie sich einer Einrichtung
      der Freiwilligen Selbstkontrolle anschließen
      und diese zur Wahrnehmung der Aufgaben
      des Jugendschutzbeauftragten verpflichten sowie
      entsprechend Absatz 3 beteiligen und informieren.

      Das dürfte doch greifen, oder??
      Wir leben alle unter dem gleichen Himmel - Aber wir haben nicht alle den gleichen Horizont.
    • und § 5 sagt:

      (3) Die Kennzeichnung von Angeboten, die den
      Zugang zu Inhalten vermitteln, die gemäß §§ 7 ff.
      des Telemediengesetzes nicht vollständig in den
      Verantwortungsbereich des Anbieters fallen, insbesondere
      weil diese von Nutzern in das Angebot
      integriert werden oder das Angebot durch Nutzer
      verändert wird, setzt voraus, dass der Anbieter die
      Einbeziehung oder der Verbleib von Inhalten im
      Gesamtangebot verhindert, die geeignet sind, die
      Entwicklung von Kindern oder Jugendlichen, die
      das Alter der gekennzeichneten Altersstufe noch
      nicht erreicht haben, zu beeinträchtigen. Der
      Nachweis, dass ausreichende Schutzmaßnahmen
      ergriffen wurden, gilt als erbracht, wenn sich der
      Anbieter dem Verhaltenskodex einer anerkannten
      Einrichtung der Freiwilligen Selbstkontrolle unterwirft.
      Wir leben alle unter dem gleichen Himmel - Aber wir haben nicht alle den gleichen Horizont.