Strafzettel in der Schweiz

    • Strafzettel in der Schweiz

      Hey Leute, hab da mal ne kleine Frage:

      War über die Ferien mit meinem Auto und der Freundin in Korsika und mussten da wohl oder übel auch durch die Schweiz fahren... Auf dem Rückweg dann wurde die Gute, während ich auf dem Beifahrersitz gepennt habe, in einer 80er Zone mit 102 km/h abzgl Messtoleranz, also mit 16 km/h zuviel geblitzt. Die Schweizer lassen sich da natürlich nicht lumpen und verlangen satte 128,57 € dafür :evil:

      Muss ich den Strafzettel überhaupt begleichen?( Schweiz is ja auch nich in der EU usw... Hoffe es kann mir jemand helfen

      Lg, Eddie
    • Es gibt kein aktuelles Abkommen.
      Allerdings werden die Daten in der Schweiz ca. 3 Jahre gespeichert -
      solange solltet ihr euch da denn zumindestens nicht sehen lassen^^
      sonst kanns beim nächsten Grenzübertritt teuer werden -
      allerdings schätze ich die Gefahr nicht sonderlich groß ein...
    • also vermutlich dann erst, wenn se mich beim zoll etc. kontrollieren gehts auf den geldbeutel (?)
      wenn dem so ist, lass ich die schweiz als durchreiseland oder urlaubsziel (naja gut, was will ich da!?) die nächsten 3 jahre, zumindest mit diesem auto, erst einmal aus und schon meinen geldbeutel^^
      btw, super bleifrei: 1,50€ -.-

      Vielen Dank für Eure Hilfe :)
    • das ist egal welches auto^^ die strafe läuft ja auch über deinen pass, bzw. den deiner freundin...würde mich aber noch woanders infomieren...sicher ist sicher...
      pr0nstar :
      ich überroll dich gleich mit 100 panzern^^
      Wayne :
      haste denn meine koords?
      pr0nstar ‎:
      ich such dich
      Wayne ‎:
      wie?^^
      pr0nstar ‎:
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    • ne, in dem fall dann wohl leider auf meinen pass^^
      naja ich werd die rechnung jetzt einfach erst einmal nicht begleichen und abwarten... vllt belassen sies ja bei dem einen versuch, wenn sie wissen, dass sie ihre rechte innerhalb deutschlands nich durchsetzen können... zumindest hoff ich das :)
    • deutsches gesetz:

      "Rechtskräftige Entscheidungen ausländischer Verwaltungsbehörden oder Gerichte, denen Verkehrsordnungswidrigkeiten zugrunde liegen, können in Deutschland – mit der Ausnahme von Österreich – derzeit grundsätzlich nicht vollstreckt werden.



      Dies bedeutet, dass Sie, falls Sie zu einer Geldbuße verurteilt werden, nicht mit der Vollstreckung in Deutschland zu rechnen haben. (es sei denn, Sie haben auch einen schweizer Wohnsitz oder übertreten die Grenze)

      Die Vollstreckungsverjährungsfrist beträgt drei Jahre."
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    • Original von ElCativo
      hehe wir wurden auchmal mit 180 iner 100er Zone geblitzt und ham seit dem nie wieder was von dennen gehört:D

      wahrscheinlich zu schnell gewesen für der ihr blitzgerät^^

      @Wayne: Tja dann kommt der Strafzettel jetzt entweder in Schredderer oder ich häng ihn mir iwo auf... muss ich mir noch überlegen^^
      Jedenfalls vielen dank für die Info und fürs raussuchen :)