Kriegsregeln

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    • Kriegsregeln

      §1 Gültigkeit der Kriegserklärung
      Kriegserklärungen sind nur gültig, wenn
      - sie von Allianz zu Allianz und nicht von/an Einzelpersonen gerichtet werden
      - der Punktunterschied der Durchschnitts- oder der Gesamtpunkte beider Kriegsführenden Allianzen maximal 50% beträgt
      - sie im Spiel unter dem Menüpunkt "Allianz" -> "Allianz Diplomatie" und
      - zusätzlich im Dunewar-Forum (Unterforum "Diplomatie" des jeweiligen Servers) erklärt werden
      - die beteiligten Allianzen in korrekter Schreibweise genannt werden (inkl. Mitglieder und aktuellem Punktestand).

      §2 Annahme
      Eine Annahme des Krieges durch den Kriegsgegner ist nicht erforderlich.

      §3 Aussetzen der Bashregel
      12 Stunden nach Setzen der Kriegserklärung (KE) wird für die Kriegsparteien die Bashregel für die Dauer des Krieges außer Kraft gesetzt. Angriffe auf die Kriegsparteien, im Rahmen der Bashregeln, sind in dieser Zeit natürlich gestattet. (Bashregel: Siehe §4 Bashen der Spielregeln)

      §4 Kriegsunterstützung
      a) Die Unterstützung der Kriegsparteien mit Rohstoffen durch Verbündete/Freunde während des Krieges wird nicht als Pushen im Sinne der Spielregeln §3 gewertet.
      b) Bündnisspartner können jederzeit in den Krieg einsteigen insofern die Kriegsführenden Parteien nichts anderes beschlossen haben.

      §5 Kriegsende
      a) Steht ein Krieg mehr als 2 Wochen still, sprich: folgen keine Kriegsrelevanten Kampfberichte mehr, dann wird dieser Krieg als beendet gewertet.
      b) ein Ende eines Krieges darf erst mindestens 5 Tage nach Kriegsbeginn erfolgen
      c) wird ein Krieg nicht durch §5a Kriegsregeln beendet, so müssen alle Parteien dem Kriegsende zustimmen

      §6 Bewertung des Krieges
      Eine Wertung des Krieges findet nach absolutem Punkteverlust statt.
      Sollte in der KE eine Wertung nach Kampfberichten (KB) beschlossen worden sein, liegt es in der Verantwortung der Allianzen diese bis 12 Std. nach Kriegsende korrekt berechnet im Forum zu posten.
      Bis dahin nicht gepostete KBs fließen nicht mit in die Wertung ein.

      §7 Kriegspause
      a) Einer Allianz, die sich in einem akzeptierten Krieg befand, darf erst nach Ablauf einer Woche erneut der Krieg erklärt werden.
      b) Die Allianz selbst darf allerdings innerhalb dieser Frist wieder Kriege erklären. Sollte dies geschehen, so verzichtet die Allianz auf die Kriegspause (Verzicht auf §9a; Der Allianz darf somit wieder der Krieg erklärt werden).